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Besondere Hinweise bei Unfällen

Was ist zu beachten?

Arbeitsunfällle:

Nachdem man einen Arbeitsunfall erlitten hat, sollte man diesen dem Arbeitgeber melden und sich danach - je nach Schwere der Verletzung - unverzüglich oder nach Beendigung der Arbeit bei einem sogenannten Durchgangsarzt oder D-Arzt vorstellen, bei dem die erste Untersuchung und in der Regel auch die Weiterbehandlung erfolgt. Die Anerkennung als Arbeitsunfall und die mit der Behandlung verbundenen Kosten übernimmt dann die für diesen Arbeitsbereich zuständige Berufsgenossenschaft.

Schulunfälle:

Hierzu gehören alle Verletzungen und Unfälle, die der Schüler oder die Schülerin in der Schule oder auf dem Schulweg - auch im Autobus oder im Auto der Eltern - erleidet, selbstverständlich auch Verletzungen während des Schulsportes. Die zuständige Berufsgenossenschaft hier im Saarland für diese Unfälle ist die Unfallkasse des Saarlandes. Der Unfall muss auch der Schule gemeldet werden.

Kindergartenunfälle:

Hierzu gehören alle Verletzungen und Unfälle, die das Kind im Kindergarten, auf Kindergartenausflügen und auf dem Weg zum Kindergarten - auch im Autobus oder im Auto der Eltern - erleidet. Die zuständige Berufsgenossenschaft hier im Saarland für diese Unfälle ist die Unfallkasse des Saarlandes. Der Unfall muss auch im Kindergarten angezeigt werden

sonstige Unfälle:

hierzu gehören Unfälle im Haushalt oder im Garten wie Schnittverletzungen, Risswunden oder Prellungen und Quetschungen, die einer ärztlichen Versorgung bedürfen.
Desweiteren Verletzungen bei Freizeitaktivitäten wie Fahrradfahren und Wandern, oder Sportverletzungen beim Reiten, Klettern, Schwimmen, Joggen, Walken u.s.w.

Sportunfälle:

Hierzu zählen alle Verletzungen bei Fußball oder anderen Ballsportarten oder Schlägersportarten.


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